SWR

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma SWR – Südwestdeutsche Rohrleitungsbau GmbH

§ 1 Geltung

Für Lieferungen und Leistungen von Lieferanten, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Einkaufsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden, selbst bei Kenntnis oder vorbehaltloser Annahme einer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt nicht, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
Gegenbestätigungen des Lieferanten unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Lieferanten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle weiteren Bestellungen an.
Unsere aktuellen allgemeinen Einkaufsbedingungen sind auch unter www.swr-gmbh.de/einkauf im Internet abrufbar und ausdruckbar oder über unseren Einkauf anzufordern.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilt haben. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen sowie Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Die Bestellung kann nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Preise / Zahlung / Rechnung

Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Lieferant, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zahlen wir den Preis gerechnet ab Wareneingang und Rechnungserhalt per Post oder in digitaler Form an buchhaltung@swr-gmbh.de innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto bzw. 30 Tagen netto. Neben den gesetzlich geforderten Angaben sind auf der Rechnung unsere Bestellnummer und Kostenstelle aufzuführen.
Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels sind wir berechtigt die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten. Zahlungsort ist Frankfurt am Main.

§ 4 Aufrechnung / Abtretung

Der Lieferant ist nur berechtigt mit Forderungen aufzurechnen wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in vollem Umfang zu und gelten auch als vertraglich vereinbart.
Abtretungen des Lieferanten bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftliche Zustimmung; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 5 Informationen / Daten

Es sind alle eventuell erforderlichen Dokumentationsunterlagen auf Anforderung kostenfrei an uns mit zu übergeben. Dazu gehören unter anderem Fachunternehmererklärungen, Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide, Datenblätter, erforderliche Berechnungen, erforderliche Montageplanungen, erforderliche Dokumentationsunterlagen nach den jeweils einschlägigen technischen Vorschriften und Normen.

§ 6 Lieferung / Rücktritt

Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine und -fristen sind verbindlich und beziehen sich auf den Wareneingang bei uns. Lieferfristen laufen ab dem Datum unserer Bestellung.
Teillieferungen oder -leistungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich (im Regelfall noch am selben Tag) schriftlich – und vorab mündlich – in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht eingehalten werden können. Dies gilt auch, wenn der Lieferant die Liefer- oder Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten hat.

Nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist sind wir auch ohne vorherige Androhung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu fordern. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn die Verzögerung vom Lieferanten nicht verschuldet wird.
Wird über das Vermögen des Lieferanten das Insolvenzverfahren beantragt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Lieferung bzw. Rücklieferung erfolgt auf Gefahr des Lieferanten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Hersteller im Sinne des § 950 BGB ist die SWR, dies gilt auch bei der Verarbeitung durch Dritte.
Wir sind Verzichtskunde der Speditionsversicherung.

§ 7 Gewährleistung

Der Lieferant steht dafür ein, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen (auch EU-) rechtlichen Bestimmungen und Normen, Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen und frei von Fehlern sind. Die §§ 439, 455a und b, 823 BGB und das Prod-HaftG gelten uneingeschränkt.

§ 8 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem nach unseren Angaben die Ware abzuliefern oder die Leistung zu erbringen ist. Annahme- und Abnahmefiktionen werden ausgeschlossen.
Die Anzeige gemäß § 377 HGB ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von vierzehn Arbeitstagen bei erkennbaren Mängeln, gerechnet ab vollständigem Wareneingang – oder bei verdeckten Mängeln ab Entdeckung – beim Lieferanten eingeht.

§ 9 Geheimhaltung

An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Modellen, Mustern, Werkzeugen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie stellen Geschäftsgeheimnisse dar und dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren und nach Abwicklung des Auftrags unaufgefordert zurückzugeben.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 11 Gerichtsstand / Vertragsstatut

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Frankfurt am Main. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Lieferanten zu klagen.

SWR – Südwestdeutsche Rohrleitungsbau GmbH, Intzestraße 14, 60314 Frankfurt am Main | AGB Version 2.05 Stand 11/2021